TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 54 - 2. Änderung, für den nördlichen Teil des Bebauungsplans Nr. 54, südlich der Ladestraße und nördlich der Bogenstraße auf Höhe der Wendeschleife in einer Länge von ca. 130 m - Beschluss über den Entwurf - Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss über die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB